Kosten
Mit welchen Kosten müssen Sie für meine Tätigkeit rechnen?
Im Regelfall rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Mein Honorar errechnet sich dann aus dem jeweiligen Streitwert. Soweit gesetzliche Rahmengebühren vorgeschrieben sind, wird das Honorar mit diesem Rahmen bestimmt.
Soweit eine Vergütungsvereinbarung zwischen uns getroffen wird, wird entweder auf Basis eines Stundensatzes oder Pauschalvergütungsbetrages abgerechnet.
Sie sind finanziell nicht so gut gestellt, dass Sie sich eine Beratung oder einen Prozess leisten können? Falls Sie einen Beratungshilfeschein von dem zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnortes erhalten haben, wird dieser von mir akzeptiert. Dann ist für die Beratung und Vertretung lediglich ein Eigenanteil von 15,00 € zu zahlen. Sollte ein Prozess erforderlich werden, beantrage ich selbstverständlich für Sie Prozesskostenhilfe, über die das angerufene Gericht zu entscheiden hat.
Sollten Sie weitere Fragen zur Vergütung haben, können Sie mich auch im Besprechungstermin darauf ansprechen.
Für weitere Informationen verweise ich auf die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer
www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten.
Rechtsanwalt
Roland Seliger
Dipl. Soz. Päd. FH
Schieringerstr. 11
74321 Bietigheim Bissingen
Tel. 07142/916646
Fax. 07142/916678
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